Bauherrn- info:
Diese Informationen wollen und können das Gespräch mit dem Fachberater nicht ersetzen.

Förderung Niedrigenergie-
haus

Eigenheimzula-
gengesetz

Förderung erneuerbarer Energien 

 
Willkommen auf unserer Extraseite zur Wohnungsbauförderung.
Hier finden Sie einen Überblick über die aktuellen Bestimmungen, nützliche Adressen und weiterführende Links. Wir werden den Inhalt auf dem jeweils aktuellsten Stand halten. Kurzfristige Änderungen des Gesetzgebers oder regionaler Körperschaften sind jedoch nie auszuschließen.

Steuerliche Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums

Stand bis voraussichtlich 31.12.03: Es werden Bau– bzw. Anschaffungskosten sowie der Erwerb von Anteilen eigentumsorientierter Genossenschaften im Form einer Zulage gefördert. Für die Inanspruchnahme dieser Eigenheimzulage kommen unbeschränkt steuerpflichtige Bauherren in Betracht, deren Einkommen im Jahr der erstmaligen finanziellen Zuwendung und im vorausgegangenen Jahr insgesamt  81807.-- €/163.614.-- €  (Ledige/ Verheiratete) nicht übersteigt. Diese Einkommensgrenze steigt pro Kind um 20.000 €

Die Höhe der Grundförderung beträgt bei Neubauten 1.000 € p. a.. Hinzu kommt das Baukindergeld in Höhe von 800.-- €  pro Jahr und Kind. Es gilt in beiden Fällen eine Laufzeit von 8 Jahren.

Für kinderlose Ehepaare wurde die Förderung abgeschafft. x) 

 

Die Zulage wird jedoch bedingt gewährt, wenn Kinder wenige Jahre nach dem Bauantrag oder dem Kauf einer Immobilie geboren werden. Geschieht dies innerhalb von vier Jahren, wird vom Geburtsjahr an die vollen acht Jahre lang die Kinderzulage gewährt.

x) nachdem keine Mehrheit im Bundestag zu erwarten ist bleibt vorerst alles beim alten.

Hier geht's zum aktuellen Gesetzestext.

Förderung des sozialen Wohnungsbaus

Hierbei handelt es sich um Darlehen oder Zuschüsse zur Deckung von Baukosten oder laufenden Aufwendungen beim Neubau von Eigenheimen oder der Schaffung von Wohnraum durch Ausbau/ Erweiterung. In Frage kommende Empfänger dieser Zuwendungen sind Bauherren, deren Gesamteinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Die größten Aussichten haben kinderreiche Familien, Alleinerziehende und junge Ehepaare, sowie ältere Menschen und Schwerbehinderte.

Art und Höhe der Förderungen richten sich nach den Wohnungsbauförderungsbestimmungen.

Zu beachten ist, dass kein Rechtsanspruch auf den Bezug von Fördermittel besteht, da eine Verteilung je nach Haushaltslage erfolgt. Daher sollte die Antragstellung vor Baubeginn erfolgen.

Ansprechpartner sind das Landratsamt oder die Stadtverwaltung. 

KfW-Programm zur Förderung von Passivhäusern

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet seit dem 01.07.99 ein Förderprogramm für Passivhäuser an. Es ist der Nachfolger für das eingestellte Förderprogramm von Niedrigenergiehäusern. Die Kredithöhe beträgt maximal 50.000,00 € je Wohneinheit. Eine evtl. Einliegerwohnung zählt dabei nicht als Wohneinheit. Voraussetzung für eine Kreditvergabe ist, dass der Wärmeenergiebedarf des Hauses jährlich maximal 15 kWh je Quadratmeter Wohnfläche beträgt. Die Kreditlaufzeit ist maximal 20 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren. Der Antrag kann bei jedem Kreditinstitut gestellt werden.

Ob sich ein Haus als Passivhaus eignet, kann durch eine Vorprojektierung ermittelt werden. Ein Rechenverfahren für MS-Excel kann kostenlos vom Internet heruntergeladen werden: http://www.passiv.de. (Unser Test: ****)

Was ist ein Passivhaus?

Ein "Passivhaus" erfordert kein separates aktives Heizungssystem. Hierzu benötigt wird eine extrem hohe Wärmedämmung, Dreischeibenfenster, die eine positive Energiebilanz und eine hohe Luftdichtheit (n < 0,6) aufweisen. Hinzu kommt eine Wärmerückgewinnung aus der Abluft (Wärmebereitstellungsgrad > 80 %). Der Restheizenergiebedarf eines Passivhauses mit unter 15 kWh (M2A) entspricht dem Heizölverbrauch eines 100 qm Hauses von 150 Litern bzw. einem Erdgasverbrauch von 150 cbm pro Jahr. Die Restheizenergie kann durch Erwärmung der Zuluft in einem kleinen Nachheizregister bereit gestellt werden. Der Verbrauch eines Passivhauses beträgt nur 1/5 bis 1/7 eines konventionell gebauten Hauses.

KfW-Programm zur Förderung des Wohneigentums für junge Familien

Im Zuge dieses Programms werden zinsverbilligte Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau zum Bau und Erwerb von Wohneigentum an junge Familien vergeben.

Als förderfähige Faktoren werden berücksichtigt:

- Beim Neubau eines Hauses:
- Preis des Baugrundstücks
- Kosten der Außenanlagen
- Baukosten einschl. Baunebenkosten
- Beim Erwerb von Wohneigentum werden Kaufpreis einschl.   Nebenkosten und evtl. an fallende Modernisierungs– und Umbaukosten betrachtet.

Anträge für ein derartiges Darlehen können Familien und alleinstehende Elternteile mit mindestens einem minderjährigen Kind sowie junge Ehepaare stellen. Als "jung" gilt, daß keiner der Ehegatten das 40. Lebensjahr vollendet hat.

Der Finanzierungsanteil beläuft sich auf bis zu 20% der Gesamtkosten, höchstens jedoch 102.260 €. Die max. Kreditlaufzeit beträgt 30 Jahre bei mindestens einem und höchstens fünf tilgungsfreien Anlaufjahren.

Die aktuellen Konditionen können unter Tel.-Nr. 069/ 7431-3900 abgefragt werden.

Ein entsprechender Antrag ist vor Beginn des Bauvorhabens, spätestens jedoch unmittelbar nach Abschluß des notariellen Kaufvertrages bei der Hausbank zu stellen.

Weitere Fördermittel aus öffentlichen Haushalten können zusätzlich in Anspruch genommen werden.

Förderung erneuerbarer Energien 

Gegenstand der Förderung:

Solarkollektoranlagen (Solarkollektoranlagen mit Energieeinsparung / Heizungsmodernisierung vgl. unten unter Maßnahmen zur Energieeinsparung): Zuschuss 128.-- € für Flachkollektoranlagen je qm errichteter Kollektorfläche bis max. 100 qm und 166.-- € für Vakuumröhrenkollektoren je qm errichteter Kollektorfläche bis 75 qm ; 51€ je qm erweiterter Kollektorfläche.

Wärmepumpenanlagen: - mit regenerativem Strom betrieben - bei gleichzeitiger Errichtung einer Heizungsanlage ein Zuschuss von 102 € je kW installierte Heizleistung bis einschließlich 13 kW und darüber hinaus von 51 € je kW.

Photovoltaikanlagen: Programm "Sonne in der Schule" pauschal 3068.--€ je Einzelanlage.

Biomasse: Zuschuss für (handbeschickte Anlagen) von 41 € je kW errichtete installierte Nennwärmeleistung, für (automatisch beschickte Anlagen) 61 € Zuschuss bis zu einer Nennwärmeleistung von 100 kW, mindestens jedoch 2045 €. Bis 50 kW nur in Verbindung mit einer Zentralheizungsanlage.

Maßnahmen zur Energieeinsparung an Gebäuden nur in Kombination mit Solarkollektoranlagen oder Wärmepumpenanlagen.
Es können gefördert werden:
Wand- und Dachdämmung, Fenstererneuerung, Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen und Modernisierung 10 Jahre alter Heizkessel für Gebäude, die vor Inkrafttreten der Wärmeschutzverordnung 1995 (Ausnahme : Wärmerückgewinnungsanlagen) errichtet wurden. Zuschuss in Höhe von 20% der Kosten für die Energieeinsparmaßnahme, maximal in Höhe des Zuschusses für die Solarkollektor- bzw. die Wärmepumpenanlage.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Referat I 4
Frankfurterstr. 29-31
65760 Eschborn
Tel.: 06196/404625

http://www.bawi.de

Weitere Ansprechpartner:

Herr Moser, Regierung von Schwaben:
Tel. 327-2305

Herr Gold, Umwelt-Ingenieur beim Landratsamt Augsburg
Tel: 3102-384

 

KfW-Programm zur CO2-Minderung

Ziel dieses Programms ist es, Maßnahmen an neuen Wohngebäuden zur Nutzung erneuerbarer Energien, sowie den Neubau von Niedrigenergiehäusern in Form von günstigen Darlehen zu unterstützen.

Die Möglichkeit der Förderung haben alle Träger einer Investitionsmaßnahme an selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden (z.B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmer).

Zu beachten ist, dass das zinsgünstige Darlehen bis zu 100% des Investitionsbetrages, allerdings max. 50.000.-- € umfasst. In den ersten 10 Jahren bleibt der Zins auf niedrigem Niveau, danach wird er den Kapitalmarktkonditionen angepasst. Die Gesamtlaufzeit beträgt 20 Jahre, wobei die ersten 3 tilgungsfrei sind. Die aktuellen Zinssätze können bei der KfW oder bei den Kreditinstituten erfragt werden. (www.kfw.de)

Weiteres bzw. näheres Informationsmaterial, Adressen

Bayerisches Staatsministerium des Inneren (Oberste Baubehörde)
Franz-Josef-Strauß-Ring 4
80539 München 

www.innenministerium.bayern.de

Informationsmaterial:

  • Merkblatt über die Förderung des Baues und Erwerbs von Familienheimen und eigengenutzten Eigentumswohnungen in Bayern

  • Das eigene Heim auch für mich?

Bundesministerium für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen
Robert-Schumann-Platz 1
53175 Bonn

http://www.bmv.de/

Informationsmaterial:

  • So hilft der Staat beim Bauen

  • Der Weg zur eigenen Wohnung

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Neustädtische Kirchstraße 15
11044 Berlin

Tel.: 0180/ 5221996
Fax: 0180/5221997

http://www.bundesregierung.de

Informationsmaterial:

  • Bau- und Wohnfibel

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main

Tel.: 069/ 74310
0180/335577
Fax: 069/74312944

http://www.kfw.de

Informationsmaterial:

  • 100.000 Dächer-Solarstrom-Programm

  • Erneuerbare Energien – Deckblatt

  • KfW-Programm zur CO2-Minderung

  • Förderung Wohneigentum junge Familie

Eigenheimzulagengesetz

 
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis  Download

EigZulG § 1 Anspruchsberechtigter
EigZulG § 2 Begünstigtes Objekt
EigZulG § 3 Förderzeitraum
EigZulG § 4 Nutzung zu eigenen Wohnzwecken
EigZulG § 5 Einkunftsgrenze
EigZulG § 6 Objektbeschränkung
EigZulG § 7 Folgeobjekt
EigZulG § 8 Bemessungsgrundlage
EigZulG § 9 Höhe der Eigenheimzulage
EigZulG § 10 Entstehung des Anspruchs auf Eigenheimzulage
EigZulG § 11 Festsetzung der Eigenheimzulage
EigZulG § 12 Antrag auf Eigenheimzulage
EigZulG § 13 Auszahlung
EigZulG § 14 Rückforderung
EigZulG § 15 Anwendung der Abgabenordnung
EigZulG § 16 Ertragsteuerliche Behandlung der Eigenheimzulage
EigZulG § 17 Eigenheimzulage bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen
EigZulG § 18 Ermächtigung
EigZulG § 19 Anwendungsbereich

 

 

 
Landratsamt Augsburg
Adr.: Prinzregentenplatz 4
Sachgebiet: soz. Wohnungsbau

Tel. Nr.: 0821/31020 (Land)
Herr Bartl 3102-403
Herr Dums 3102-550

Ausführliche Beratung nach vorheriger Terminvereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten

www.landkreis-augsburg.de

Stadt Augsburg
Tel. Nr.: 0821/3240 
Herr Döppel 324-9085
Herr Weigant 324-9086
Herr Lindstädt 324-9087

Bauen in Augsburg
www.augsburg.de

Finanzämter Augsburg
Adr.:
- Land: Peutingerstr. 25
- Stadt: Prinzregentenplatz 2
Sachgebiet:
Förderung von Wohneigentum
Tel. Nr.:
- 0821/50601 (Stadt)
- 0821/50602 (Land)
Finanzamt Augsburg Stadt
Finanzamt Augsburg-Land
LRA Aichach-Friedberg
  Tel. Nr.:08251/920
Sachgebiet: soz. Wohnungsbau
Frau Schaffer 92332
Frau Hohnbichler 92163
Neuheiten und Nachrichten
•  Eigenheimzulagengesetz Neufassung zum 01.01.2000
•  Aktuelle Informationen
KfW-Programm zur CO2-Minderung
•  nähere Informationen
   
Bayerisches Staatsministerium des Inneren (Oberste Baubehörde)

Franz-Josef-Strauß-Ring 480539 München

http://www.innenministerium.

bayern.de/

Informationsmaterial:

  • Merkblatt über die Förderung des Baues und Erwerbs von Familienheimen und eigengenutzten Eigentumswohnungen in Bayern
  • Das eigene Heim auch für mich?

Hier kommen Sie direkt auf die Web-Seite mit den aktuellen Förderungsbestimmungen ->

 

 

 

Bundesministerium für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen
Robert-Schumann-Platz 1
53175 Bonn
http://www.bmvbw.de/

Informationsmaterial:

  • So hilft der Staat beim Bauen
  • Der Weg zur eigenen Wohnung

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Neustädtische Kirchstraße 15

11044 Berlin

Tel.: 0180/ 5221996

Fax: 0180/5221997

http://www.bundesregierung.de

Informationsmaterial:

  • Bau- und Wohnfibel
Kreditanstalt für Wiederaufbau

Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Tel.: 069/ 74310
0180/335577
Fax: 069/74312944

http://www.kfw.de

Informationsmaterial:

  • 100.000 Dächer- Solarstrom- Programm
  • Erneuerbare Energien – Deckblatt
  • KfW-Programm zur CO2-Minderung
  • Förderung Wohneigentum junge Familie
Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle

Referat I 4
Frankfurterstr. 29-31
65760 Eschborn
Tel.: 06196/404625

http://www.bawi.de

Förderung erneuerbarer Energien:

 

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