| |
| Bauherrn- info: |
| Diese Informationen wollen und können das Gespräch mit dem
Fachberater nicht ersetzen. |
Förderung
Niedrigenergie-
haus
Eigenheimzula-
gengesetz
Förderung
erneuerbarer Energien
|
|
Willkommen auf unserer Extraseite zur Wohnungsbauförderung.
Hier finden Sie einen
Überblick über die aktuellen Bestimmungen, nützliche Adressen
und weiterführende Links. Wir werden den Inhalt auf
dem jeweils aktuellsten Stand halten. Kurzfristige Änderungen des
Gesetzgebers oder regionaler Körperschaften sind jedoch nie
auszuschließen.
|
Steuerliche Förderung des selbstgenutzten
Wohneigentums
|
| Stand bis voraussichtlich 31.12.03: Es werden Bau bzw. Anschaffungskosten sowie der Erwerb von
Anteilen eigentumsorientierter Genossenschaften im Form einer Zulage
gefördert. Für die Inanspruchnahme dieser Eigenheimzulage kommen
unbeschränkt steuerpflichtige Bauherren in Betracht, deren Einkommen im
Jahr der erstmaligen finanziellen Zuwendung und im vorausgegangenen Jahr
insgesamt 81807.-- €/163.614.-- € (Ledige/ Verheiratete)
nicht übersteigt. Diese Einkommensgrenze steigt pro
Kind um 20.000 €.
Die Höhe der Grundförderung beträgt bei Neubauten
1.000 €
p. a.. Hinzu kommt das Baukindergeld in Höhe von 800.-- € pro
Jahr und Kind. Es gilt in beiden Fällen eine Laufzeit von 8 Jahren.
Für kinderlose Ehepaare wurde die Förderung
abgeschafft. x)
Die Zulage wird jedoch bedingt gewährt, wenn Kinder wenige
Jahre nach dem Bauantrag oder dem Kauf einer Immobilie geboren werden. Geschieht
dies innerhalb von vier Jahren, wird vom Geburtsjahr an die vollen acht Jahre
lang die Kinderzulage gewährt.
x) nachdem keine Mehrheit im Bundestag zu erwarten
ist bleibt vorerst alles beim alten.
Hier geht's zum aktuellen
Gesetzestext.
|
Förderung
des sozialen Wohnungsbaus
|
| Hierbei handelt es sich um Darlehen oder
Zuschüsse zur Deckung von Baukosten oder laufenden Aufwendungen beim
Neubau von Eigenheimen oder der Schaffung von Wohnraum durch Ausbau/
Erweiterung. In Frage kommende Empfänger dieser Zuwendungen sind
Bauherren, deren Gesamteinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet.
Die größten Aussichten haben kinderreiche Familien, Alleinerziehende
und junge Ehepaare, sowie ältere Menschen und Schwerbehinderte.
Art und Höhe der Förderungen
richten sich nach den Wohnungsbauförderungsbestimmungen.
Zu beachten ist, dass kein
Rechtsanspruch auf den Bezug von Fördermittel besteht, da eine Verteilung
je nach Haushaltslage erfolgt. Daher sollte die Antragstellung vor Baubeginn
erfolgen.
Ansprechpartner sind das Landratsamt oder die
Stadtverwaltung.
|
KfW-Programm zur Förderung von
Passivhäusern
|
| Die
Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet seit dem 01.07.99 ein Förderprogramm
für Passivhäuser an. Es ist der Nachfolger für das eingestellte
Förderprogramm von Niedrigenergiehäusern. Die Kredithöhe beträgt maximal
50.000,00 € je Wohneinheit. Eine evtl. Einliegerwohnung
zählt dabei nicht als Wohneinheit. Voraussetzung für eine Kreditvergabe ist,
dass der Wärmeenergiebedarf des Hauses jährlich maximal 15 kWh je
Quadratmeter Wohnfläche beträgt. Die Kreditlaufzeit ist maximal 20 Jahre bei
höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren. Der Antrag kann bei jedem
Kreditinstitut gestellt werden.
Ob sich ein Haus als Passivhaus eignet, kann
durch eine Vorprojektierung ermittelt werden. Ein Rechenverfahren für
MS-Excel kann kostenlos vom Internet heruntergeladen werden: http://www.passiv.de.
(Unser Test: ****)
Was ist ein Passivhaus?
Ein "Passivhaus" erfordert kein
separates aktives Heizungssystem. Hierzu benötigt wird eine extrem hohe
Wärmedämmung, Dreischeibenfenster, die eine positive Energiebilanz und eine
hohe Luftdichtheit (n < 0,6) aufweisen. Hinzu kommt eine
Wärmerückgewinnung aus der Abluft (Wärmebereitstellungsgrad > 80 %). Der
Restheizenergiebedarf eines Passivhauses mit unter 15 kWh (M2A) entspricht dem
Heizölverbrauch eines 100 qm Hauses von 150 Litern bzw. einem Erdgasverbrauch
von 150 cbm pro Jahr. Die Restheizenergie kann durch Erwärmung der Zuluft in
einem kleinen Nachheizregister bereit gestellt werden. Der Verbrauch eines
Passivhauses beträgt nur 1/5 bis 1/7 eines konventionell gebauten Hauses.
|
KfW-Programm zur Förderung des
Wohneigentums für junge Familien
|
| Im Zuge dieses Programms werden zinsverbilligte
Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau zum Bau und Erwerb von
Wohneigentum an junge Familien vergeben.
Als förderfähige Faktoren werden
berücksichtigt:
- Beim Neubau eines Hauses:
- Preis des Baugrundstücks
- Kosten der Außenanlagen
- Baukosten einschl. Baunebenkosten
- Beim Erwerb von Wohneigentum werden
Kaufpreis einschl. Nebenkosten und evtl. an fallende Modernisierungs und
Umbaukosten betrachtet.
Anträge für ein derartiges Darlehen
können Familien und alleinstehende Elternteile mit mindestens einem
minderjährigen Kind sowie junge Ehepaare stellen. Als "jung"
gilt, daß keiner der Ehegatten das 40. Lebensjahr vollendet hat.
Der Finanzierungsanteil beläuft sich auf
bis zu 20% der Gesamtkosten, höchstens jedoch 102.260 €. Die max.
Kreditlaufzeit beträgt 30 Jahre bei mindestens einem und höchstens
fünf tilgungsfreien Anlaufjahren.
Die aktuellen Konditionen können unter
Tel.-Nr. 069/ 7431-3900 abgefragt werden.
Ein entsprechender Antrag ist vor Beginn des
Bauvorhabens, spätestens jedoch unmittelbar nach Abschluß des
notariellen Kaufvertrages bei der Hausbank zu stellen.
Weitere Fördermittel aus
öffentlichen Haushalten können zusätzlich in Anspruch genommen
werden.
|
Förderung
erneuerbarer Energien
|
|
Gegenstand der Förderung:
Solarkollektoranlagen
(Solarkollektoranlagen mit Energieeinsparung / Heizungsmodernisierung vgl. unten
unter Maßnahmen zur Energieeinsparung): Zuschuss 128.-- € für
Flachkollektoranlagen je qm errichteter Kollektorfläche bis max. 100 qm und 166.--
€ für Vakuumröhrenkollektoren je qm errichteter Kollektorfläche bis 75
qm ; 51€ je qm erweiterter Kollektorfläche.
Wärmepumpenanlagen: - mit
regenerativem Strom betrieben - bei gleichzeitiger Errichtung einer
Heizungsanlage ein Zuschuss von 102 € je kW installierte Heizleistung
bis einschließlich 13 kW und darüber hinaus von 51 € je kW.
Photovoltaikanlagen:
Programm "Sonne in der Schule" pauschal 3068.--€ je
Einzelanlage.
Biomasse: Zuschuss für
(handbeschickte Anlagen) von 41 € je kW errichtete installierte Nennwärmeleistung,
für (automatisch beschickte Anlagen) 61 € Zuschuss bis zu einer Nennwärmeleistung
von 100 kW, mindestens jedoch 2045 €. Bis 50 kW nur in Verbindung mit
einer Zentralheizungsanlage.
Maßnahmen zur Energieeinsparung an Gebäuden nur in Kombination mit Solarkollektoranlagen
oder Wärmepumpenanlagen.
Es können gefördert werden:
Wand- und Dachdämmung, Fenstererneuerung, Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen
und Modernisierung 10 Jahre alter Heizkessel für Gebäude, die vor
Inkrafttreten der Wärmeschutzverordnung 1995 (Ausnahme : Wärmerückgewinnungsanlagen)
errichtet wurden. Zuschuss in Höhe von 20% der Kosten für die
Energieeinsparmaßnahme, maximal in Höhe des Zuschusses für die
Solarkollektor- bzw. die Wärmepumpenanlage.
Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle
Referat I 4
Frankfurterstr. 29-31
65760 Eschborn
Tel.: 06196/404625
http://www.bawi.de
Weitere Ansprechpartner:
Herr Moser, Regierung von Schwaben:
Tel. 327-2305
Herr Gold, Umwelt-Ingenieur beim Landratsamt
Augsburg
Tel: 3102-384
|
KfW-Programm zur CO2-Minderung
|
|
Ziel dieses Programms ist es, Maßnahmen
an neuen Wohngebäuden zur Nutzung erneuerbarer Energien, sowie den Neubau
von Niedrigenergiehäusern in Form von günstigen Darlehen zu
unterstützen.
Die Möglichkeit der Förderung haben
alle Träger einer Investitionsmaßnahme an selbstgenutzten oder
vermieteten Wohngebäuden (z.B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmer).
Zu beachten ist, dass das
zinsgünstige Darlehen bis zu 100% des Investitionsbetrages, allerdings
max. 50.000.-- € umfasst. In den ersten 10 Jahren bleibt der Zins auf
niedrigem Niveau, danach wird er den Kapitalmarktkonditionen angepasst.
Die Gesamtlaufzeit beträgt 20 Jahre, wobei die ersten 3 tilgungsfrei sind.
Die aktuellen Zinssätze können bei der KfW oder bei den
Kreditinstituten erfragt werden. (www.kfw.de)
|
|
Weiteres bzw.
näheres Informationsmaterial, Adressen
|
| Bayerisches
Staatsministerium des Inneren (Oberste Baubehörde)
Franz-Josef-Strauß-Ring 4
80539 München
www.innenministerium.bayern.de
Informationsmaterial:
Bundesministerium für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen
Robert-Schumann-Platz 1
53175 Bonn
http://www.bmv.de/
Informationsmaterial:
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Neustädtische Kirchstraße 15
11044 Berlin
Tel.: 0180/ 5221996
Fax: 0180/5221997
http://www.bundesregierung.de
Informationsmaterial:
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Tel.: 069/ 74310
0180/335577
Fax: 069/74312944
http://www.kfw.de
Informationsmaterial:
-
100.000 Dächer-Solarstrom-Programm
-
Erneuerbare Energien Deckblatt
-
KfW-Programm zur CO2-Minderung
-
Förderung Wohneigentum junge Familie
|
Eigenheimzulagengesetz
|
| Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis |
Download |
|
|
|
| Landratsamt
Augsburg |
Adr.: Prinzregentenplatz
4
Sachgebiet: soz. Wohnungsbau
Tel. Nr.: 0821/31020 (Land)
Herr Bartl 3102-403
Herr Dums 3102-550
Ausführliche Beratung nach vorheriger
Terminvereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten
www.landkreis-augsburg.de
|
| LRA
Aichach-Friedberg |
| |
Tel. Nr.:08251/920
Sachgebiet: soz. Wohnungsbau
Frau Schaffer 92332
Frau Hohnbichler 92163 |
|
|
|
| Neuheiten und
Nachrichten |
|
|
| KfW-Programm zur
CO2-Minderung |
|
|
| Bundesministerium für
Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen |
Robert-Schumann-Platz 1
53175 Bonn
http://www.bmvbw.de/ Informationsmaterial:
- So hilft der Staat beim Bauen
- Der Weg zur eigenen Wohnung
|
| Presse- und Informationsamt
der Bundesregierung |
| Neustädtische
Kirchstraße 15
11044 Berlin
Tel.: 0180/ 5221996
Fax: 0180/5221997
http://www.bundesregierung.de
Informationsmaterial:
|
| Kreditanstalt für
Wiederaufbau |
Palmengartenstraße 5-9
60325
Frankfurt am Main
Tel.: 069/ 74310
0180/335577
Fax: 069/74312944
http://www.kfw.de
Informationsmaterial:
- 100.000 Dächer- Solarstrom-
Programm
- Erneuerbare Energien Deckblatt
- KfW-Programm zur
CO2-Minderung
- Förderung Wohneigentum junge
Familie
|
Bundesamt
für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle |
Referat I 4
Frankfurterstr. 29-31
65760 Eschborn
Tel.: 06196/404625
http://www.bawi.de
Förderung erneuerbarer Energien:
|
|
|